Honorar & Kosten – Bausachverständiger für Bauschäden in Verden, Bremen und Umgebung
Warum Transparenz beim Honorar wichtig ist
Ein Bauschaden ist für Eigentümer, Käufer oder Verwalter häufig mit vielen Fragen verbunden. Damit Sie Ihre Entscheidungen sicher treffen können, sollen die Kosten für die sachverständige Unterstützung von Anfang an nachvollziehbar sein. Deshalb werden alle Leistungen klar strukturiert, der voraussichtliche Aufwand erläuttert und im Vertrag festgehalten.
Stundensatz
Für sachverständige Leistungen (z. B. Ortsbesichtigung, Auswertung, Gutachtenerstellung) gilt in der Regel ein Stundensatz von 135,00 € je Arbeitsstunde.
Abgerechnet wird je angefangene 15 Minuten. Vor Beginn eines Auftrags erhalten Sie auf Wunsch eine Einschätzung zum voraussichtlichen Zeitbedarf.
Derzeit wird gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer erhoben und nicht gesondert ausgewiesen.
Typische Leistungspakete (Orientierungswerte)
Der tatsächliche Aufwand hängt immer vom Einzelfall ab (Schadensumfang, Objektgröße, Anzahl der Räume, Unterlagenlage u. a.). Die folgenden Angaben verstehen sich als unverbindliche Orientierung für typische Konstellationen:
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Hauskaufberatung / bautechnische Begleitung vor Kaufentscheidung
Ortsbesichtigung eines Einfamilienhauses im Raum Verden/Bremen mit gemeinsamer Begehung, Kurzbewertung der wesentlichen Bauteile und mündlicher Einschätzung der erkannten Risiken – ab ca. 540 € (je nach Objektgröße und Fahrstrecke). -
Feuchtigkeits- oder Schimmelbewertung
Ortsbesichtigung der betroffenen Räume, Messungen der Oberflächentemperaturen und Luftfeuchte, Fotodokumentation und schriftliche Kurzbewertung – ab ca. 450 € für ein typisches Einfamilienhaus. -
Schadensbewertung bei Rissen oder Putzabplatzungen
Ortsbesichtigung, Klassifizierung der Risse, fototechnische Dokumentation und schriftliche Zusammenfassung der Feststellungen – ab ca. 420 €.
Ob im Einzelfall eine Kurzstellungnahme ausreicht oder ein vollständiges Gutachten sinnvoll ist, wird vorab gemeinsam abgestimmt.
Nebenkosten
Zusätzlich zum Zeithonorar können Nebenkosten anfallen. Die nachfolgende Übersicht zeigt typische Positionen und Vergütungssätze:
| Pos. | Leistung | Vergütung |
|---|---|---|
| 1 | Ortstermin, Inaugenscheinnahme | 135,00 €/Std. |
| 2 | Fahrtzeit zum Ortstermin | 135,00 €/Std. |
| 3 | Ausarbeiten des Gutachtens | 135,00 €/Std. |
| 4 | Entfernungskilometer (§ 5 (2) JVEG) | 0,30 €/km |
| 5 | Fotokosten, erster Satz (§ 12 (1) JVEG) | 2,00 €/Seite |
| 6 | Fotokosten, Abzüge (§ 12 (1) JVEG) | 0,50 €/Seite |
| 7 | Gutachtenseiten, Original (§ 7 (2) JVEG) | 2,00 €/Seite |
| 8 | Gutachtenseiten, Kopien bis 50 Stk. | 0,50 €/Seite |
| 9 | Gutachtenseiten, Kopien ab 50 Stk. | 0,15 €/Seite |
| 10 | Messmittel (Rissbreitenindikator) | 15,00 €/Stk. |
Die Nebenkostensätze orientieren sich an den Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) in der jeweils geltenden Fassung.
Weitere Nebenkosten können im Einzelfall insbesondere durch zusätzliche Kopiensätze, Porto oder den Versand von Unterlagen entstehen. Externe Leistungen wie Laboruntersuchungen oder der Einsatz sehr spezieller Messgeräte werden grundsätzlich vom Auftraggeber selbst beauftragt und direkt mit den jeweiligen Dienstleistern abgerechnet. Sämtliche von mir in Rechnung gestellten Nebenkosten werden gesondert und transparent ausgewiesen.
Individuelles Angebot für Ihren Fall
Jeder Schadenfall ist anders. Der endgültige Zeitaufwand und die Kosten hängen von vielen Faktoren ab, etwa von der Zugänglichkeit der Bauteile, dem Umfang der gewünschten Dokumentation oder der Einbindung weiterer Beteiligter.
Gerne erhalten Sie vor Auftragserteilung eine individuelle Einschätzung und ein auf Ihren Fall abgestimmtes Angebot. Nutzen Sie hierfür einfach das Kontaktformular oder melden Sie sich telefonisch, um den Rahmen kurz zu skizzieren.