Sachverständigenbüro Christoph Schön

Bausachverständiger für Bauschäden in Verden & Umgebung

Feststellen · Bewerten · Gutachten

DEKRA zertifiziert – Bauschaden-Sachverständiger

Gutachterliche Begleitung beim Hauskauf / Immobilienkauf

Der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung ist für die meisten Menschen eine der größten Investitionen im Leben. Gleichzeitig sind viele bauliche Risiken für Laien auf den ersten Blick schwer erkennbar. Eine sachverständige Kaufbegleitung kann helfen, wesentliche Bauschäden und Auffälligkeiten vor der Kaufentscheidung zu erkennen und besser einschätzen zu können.

Typische Anlässe

Besichtigung eines Einfamilienhauses mit sichtbaren Fassadenschäden
Beispiel: Begehung eines Wohnhauses mit sichtbaren Fassaden- und Sockelschäden.
Kellerraum mit sichtbaren Feuchteschäden an den Wänden
Beispiel: Prüfung von Kellerräumen auf Feuchtigkeit und Putzschäden.

Leistungsumfang

Im Rahmen einer gutachterlichen Kaufbegleitung werden die wesentlichen, sichtbaren Bauteile des Objekts in einer gemeinsamen Begehung in Augenschein genommen und baufachlich eingeordnet. Typischerweise umfasst dies:

Je nach Vereinbarung kann die Kaufbegleitung mündlich vor Ort erfolgen oder durch ein ergänzendes Kurzprotokoll bzw. eine schriftliche Zusammenfassung ergänzt werden. Umfang und Form werden im Vorfeld mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Ergebnis der Kaufbegleitung

Die Kaufbegleitung liefert keine Kaufempfehlung, sondern eine baufachliche Grundlage für Ihre eigene Entscheidung. Im Ergebnis werden insbesondere folgende Punkte herausgearbeitet:

Abgrenzung der Leistung

Die Kaufbegleitung ersetzt weder eine umfassende Bauzustandsanalyse noch eine detaillierte Kosten- oder Finanzierungsplanung. Es erfolgt keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung, keine Prüfung oder Gestaltung von Kaufverträgen und keine Bewertung des Kaufpreises. Verdeckte Mängel, nicht zugängliche Bauteile und künftige Entwicklungen können im Rahmen einer Besichtigung naturgemäß nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Leistung konzentriert sich auf die baufachliche Beurteilung des zum Besichtigungszeitpunkt erkennbaren Zustands. Für weitergehende Bewertungen sind ggf. ergänzend Fachplaner, Tragwerksplaner, Energieberater, Rechtsanwälte oder Steuerberater hinzuzuziehen.