Gutachter bei Rissen, Verformungen oder Setzungen
Risse in Wänden, Decken oder Bodenplatten sowie sichtbare Verformungen und Setzungen verunsichern viele Eigentümer und Käufer. Nicht jeder Riss ist automatisch ein schwerwiegender Schaden, aber manche Rissbilder können auf Bewegungen oder konstruktive Schwächen hindeuten, die näher untersucht werden sollten.
Typische Anlässe
- Neue oder zunehmende Risse im Putz oder Mauerwerk (horizontal, diagonal, treppenförmig)
- Risse an Decken, Unterzügen, Stürzen oder im Bereich von Fenster- und Türöffnungen
- Setzungsrisse an Anbauten, Terrassen oder Übergängen zwischen Alt- und Neubau
- Sichtbare Verformungen wie durchhängende Decken, schiefe Böden oder schief stehende Wände
- Stufenbildungen und Versätze in Estrichen, Belägen oder Fugen
- Klärung von Verantwortlichkeiten bei Kauf, Miete, Gewährleistung oder Versicherung
Leistungsumfang
Im Rahmen eines Gutachtens zu Rissen, Verformungen und Setzungen werden die betroffenen Bereiche systematisch aufgenommen und bewertet. In der Regel umfasst dies:
- Ortsbesichtigung mit Fotodokumentation der Risse und Verformungen
- Rissaufnahme mit Beschreibung von Lage, Verlauf und Rissbreite sowie Zuordnung zu Bauteilen
- Einordnung des Rissbildes unter Berücksichtigung von Baujahr, Konstruktion und Nutzung
- Plausibilisierung möglicher Ursachen (z. B. Schwinden, Temperatur, Verformungen, Setzungen)
- Abgleich mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und üblichen Toleranzen
- Darstellung fachlich geeigneter Handlungsoptionen (z. B. Beobachtung, Rissmonitoring, Instandsetzung)
Bei Bedarf können weitergehende Untersuchungen (z. B. Rissmonitoring über einen längeren Zeitraum oder baugrundbezogene Untersuchungen) veranlasst werden. Diese Leistungen werden gesondert vereinbart und abgerechnet.
Ergebnis des Gutachtens
Das Gutachten stellt nachvollziehbar dar,
- welche Risse, Verformungen oder Setzungserscheinungen vorliegen,
- welche Ursachen nach derzeitigem Kenntnisstand überwiegend wahrscheinlich sind,
- ob aus baufachlicher Sicht vorrangig eine optische Beeinträchtigung, eine Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit oder ein Hinweis auf weitergehende konstruktive Probleme vorliegt und
- welche fachlich geeigneten Maßnahmen oder nächsten Schritte in Betracht kommen.
Abgrenzung der Leistung
Im Rahmen des Gutachtens werden keine statischen Berechnungen durchgeführt und keine Tragwerksplanung übernommen. Ebenso erfolgt keine bauordnungsrechtliche Beurteilung im Sinne von Standsicherheitsnachweisen und keine Rechtsberatung. Das Gutachten liefert eine baufachliche Einordnung des Schadensbildes und zeigt Handlungsoptionen auf. Für statische Nachweise und die Detailplanung von Instandsetzungsmaßnahmen sind gesondert Tragwerksplaner und Fachplaner hinzuzuziehen.