Sachverständigenbüro Christoph Schön

Bausachverständiger für Bauschäden in Verden & Umgebung

Feststellen · Bewerten · Gutachten

DEKRA zertifiziert – Bauschaden-Sachverständiger

Gutachterliche Unterstützung zum Ende der Gewährleistungsfrist (5‑Jahres‑Frist)

Kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist stellen sich viele Eigentümer die Frage, ob das Gebäude tatsächlich frei von wesentlichen Bauschäden ist oder ob noch Mängel fachgerecht angezeigt werden sollten. Gerade im Zeitraum vor Ende der typischen fünfjährigen Gewährleistungsfrist für Bauwerke ist eine strukturierte Bestandsaufnahme sinnvoll, um den sichtbaren baulichen Zustand sachverständig einordnen zu lassen.

Typische Anlässe

Gutachter-Außenwand eines Wohnhauses mit sichtbaren Rissen und Fassadenschäden
Beispiel: Auffälligkeiten an der Fassade eines Neubaus vor Ablauf der Gewährleistungsfrist.
Gutachter-Innenwand mit Rissen im Putz in einem relativ neuen Gebäude
Beispiel: Rissbild in Innenräumen, das vor Fristende bewertet werden soll.

Leistungsumfang

Im Rahmen einer baufachlichen Unterstützung zum Gewährleistungsende werden die wesentlichen, sichtbaren Bauteile des Gebäudes begangen und die erkennbaren Auffälligkeiten dokumentiert und eingeordnet. Typischerweise umfasst dies:

Die konkrete Ausgestaltung (z. B. nur mündliche Erläuterung vor Ort oder ergänzende schriftliche Ausarbeitung) wird im Vorfeld mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Ergebnis der gutachterlichen Unterstützung

Die baufachliche Unterstützung zum Gewährleistungsende liefert keine rechtliche Bewertung, sondern eine sachverständige Grundlage für das weitere Vorgehen. Im Ergebnis werden insbesondere folgende Punkte herausgearbeitet:

Abgrenzung der Leistung

Die gutachterliche Unterstützung zum Ende der Gewährleistungsfrist ersetzt keine Rechtsberatung und keine Prüfung oder Berechnung von Verjährungs- und Gewährleistungsfristen. Es erfolgt keine Vertragsprüfung, keine rechtliche Bewertung von Ansprüchen und keine Vertretung gegenüber Vertragspartnern, Versicherungen oder Gerichten. Die Leistung konzentriert sich auf die baufachliche Beurteilung des zum Begutachtungszeitpunkt erkennbaren Zustands. Für die rechtliche Bewertung von Fristen, Ansprüchen und Vorgehensweisen sind gesondert Rechtsanwälte oder andere zur Rechtsberatung befugte Stellen hinzuzuziehen.