Gutachter für Feuchtigkeit und Schimmel
Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbefall gehören zu den häufigsten Gründen, warum Eigentümer, Käufer oder Verwalter einen Bausachverständigen hinzuziehen. Feuchte Wände, muffiger Geruch, dunkle Flecken in Raumecken oder abplatzende Oberflächen sind nicht nur optische Mängel, sondern können auch die Bausubstanz schädigen und die Wohnqualität deutlich beeinträchtigen.
Typische Anlässe
- Schimmelbildung in Wohn- und Schlafräumen, Kellern oder Souterrain-Bereichen
- Feuchte Flecken, Verfärbungen oder Salzausblühungen an Wänden, Decken oder Bodenanschlüssen
- Wiederkehrende Feuchteprobleme trotz Lüften, Heizen oder bereits durchgeführter Sanierungsversuche
- Unsicherheit, ob die Ursache bauphysikalisch (z. B. Wärmebrücke), nutzungsbedingt oder konstruktiv bedingt ist
- Klärung von Verantwortlichkeiten bei Kauf, Miete, Gewährleistung oder Versicherung
Leistungsumfang
Im Rahmen eines Gutachtens zu Feuchtigkeit und Schimmel werden der sichtbare Ist-Zustand systematisch aufgenommen und die feststellbaren Schadensmerkmale dokumentiert. Dazu gehören in der Regel:
- Ortsbesichtigung mit Fotodokumentation der betroffenen Bereiche
- Bewertung der Baukonstruktion unter Berücksichtigung von Baujahr, Nutzung und baulichen Veränderungen
- Einordnung des Schadensbildes nach bauphysikalischen Grundsätzen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik
- Auswertung vorliegender Unterlagen (z. B. Pläne, frühere Sanierungsunterlagen), soweit vom Auftraggeber bereitgestellt
- Darstellung fachlich geeigneter Möglichkeiten zur Ursachenbeseitigung und Sanierung des Schadensbildes
Bei Bedarf können ergänzende Untersuchungen (z. B. Material- oder Raumluftproben) durch spezialisierte Fachlabore veranlasst werden. Diese Leistungen sind durch den Auftraggeber gesondert zu beauftragen.
Ergebnis des Gutachtens
Das Gutachten stellt nachvollziehbar dar,
- welche Feuchte- und Schimmelschäden vorliegen,
- welche Ursachen nach derzeitigem Kenntnisstand überwiegend wahrscheinlich sind,
- welche Auswirkungen für Bausubstanz und Gebrauchstauglichkeit zu erwarten sind und
- welche fachlich geeigneten Maßnahmen zur Minderung oder Beseitigung des Schadensbildes in Betracht kommen.
Abgrenzung der Leistung
Das Gutachten ersetzt keine detaillierte Sanierungsplanung, keine Ausschreibung und keine Ausführung der Maßnahmen. Es erfolgt keine mykologische Untersuchung und keine Bestimmung der Pilzart; die Bewertung erfolgt ausschließlich aus baufachlicher Sicht. Es werden keine Gesundheitsbewertungen im medizinischen Sinne vorgenommen und keine Produkte oder einzelne Anbieter empfohlen. Für die konkrete Ausführung der Maßnahmen sind Fachplaner und Fachunternehmen hinzuzuziehen.