Sachverständigenbüro Christoph Schön

Bausachverständiger für Bauschäden in Verden & Umgebung

Feststellen · Bewerten · Gutachten

DEKRA zertifiziert – Bauschaden-Sachverständiger

Gutachterliche Unterstützung bei Sanierungsplanung und Modernisierung

Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind oft mit erheblichen Investitionen verbunden. Gleichzeitig ist es für Eigentümer nicht immer leicht zu erkennen, welche Maßnahmen aus baufachlicher Sicht sinnvoll priorisiert werden sollten und ob vorgeschlagene Lösungen im Einklang mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik stehen. Eine sachverständige Begleitung kann helfen, die bauliche Ausgangssituation zu klären und Sanierungsoptionen fachlich einzuordnen.

Typische Anlässe

Fassadenbereich mit sichtbaren Schäden vor einer geplanten Sanierung
Beispiel: Fassadenbereich vor geplanter Instandsetzung.
Innenraum mit geöffnetem Bodenaufbau im Rahmen einer Sanierungsplanung
Beispiel: Bewertung von Schäden und Aufbau im Innenbereich.

Leistungsumfang

Im Rahmen der gutachterlichen Unterstützung bei Sanierungsplanung und Modernisierung werden die betroffenen Bauteile begangen, der Ist-Zustand baufachlich eingeordnet und mögliche Vorgehensweisen strukturiert dargestellt. Typischerweise umfasst dies:

Je nach Vereinbarung kann die Unterstützung in Form einer mündlichen Beratung vor Ort, einer schriftlichen gutachterlichen Stellungnahme oder als ergänzende Begleitung im Planungsprozess erfolgen. Umfang und Form werden im Vorfeld mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Ergebnis der gutachterlichen Unterstützung

Die gutachterliche Begleitung bei Sanierungsplanung und Modernisierung ersetzt keine vollständige Planungsleistung, sondern liefert eine baufachliche Grundlage für Entscheidungen. Im Ergebnis werden insbesondere folgende Punkte herausgearbeitet:

Abgrenzung der Leistung

Die gutachterliche Unterstützung bei Sanierungsplanung und Modernisierung ersetzt keine Architekten- oder Ingenieurplanung im Sinne einer vollständigen Objekt- oder Fachplanung. Es werden keine Ausführungspläne, Leistungsverzeichnisse oder Ausschreibungen erstellt und keine Energieberatung oder Effizienzhauskonzepte erbracht. Ebenso erfolgt keine Rechtsberatung und keine Bewertung von Honoraren oder Vertragsinhalten. Die Leistung konzentriert sich auf die baufachliche Beurteilung des Bestands und die Darstellung sachverständig geeigneter Möglichkeiten. Für die konkrete Planung, Ausschreibung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen sind gesondert Architekten, Tragwerksplaner, Energieberater und Fachunternehmen zu beauftragen.