Gutachterliche Unterstützung bei Sanierungsplanung und Modernisierung
Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind oft mit erheblichen Investitionen verbunden. Gleichzeitig ist es für Eigentümer nicht immer leicht zu erkennen, welche Maßnahmen aus baufachlicher Sicht sinnvoll priorisiert werden sollten und ob vorgeschlagene Lösungen im Einklang mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik stehen. Eine sachverständige Begleitung kann helfen, die bauliche Ausgangssituation zu klären und Sanierungsoptionen fachlich einzuordnen.
Typische Anlässe
- Geplante Sanierung von Feuchte- und Schimmelschäden in Keller- oder Wohnbereichen
- Instandsetzung von Rissen, Putz- und Fassadenschäden
- Modernisierung von Innenräumen, Bädern, Bodenaufbauten oder Ausbauflächen
- Erneuerung von Bauteilen der Gebäudehülle (z. B. Fenster, Dach, Fassade) im Bestand
- Unsicherheit, ob vorgeschlagene Sanierungskonzepte baufachlich geeignet und verhältnismäßig sind
- Wunsch nach einer zweiten, unabhängigen baufachlichen Meinung zu vorliegenden Angeboten oder Vorschlägen
Leistungsumfang
Im Rahmen der gutachterlichen Unterstützung bei Sanierungsplanung und Modernisierung werden die betroffenen Bauteile begangen, der Ist-Zustand baufachlich eingeordnet und mögliche Vorgehensweisen strukturiert dargestellt. Typischerweise umfasst dies:
- Ortsbesichtigung mit Inaugenscheinnahme der relevanten Bauteile und Schadensbereiche
- Fotodokumentation und Beschreibung der festgestellten Schäden und Auffälligkeiten
- baufachliche Einordnung der Ursachen und der Dringlichkeit von Sanierungsmaßnahmen
- Darstellung fachlich geeigneter Sanierungsoptionen in Form von Möglichkeiten und Varianten (z. B. stufenweises Vorgehen, Kombination mehrerer Maßnahmen)
- Einordnung vorliegender Sanierungsvorschläge und Angebote im Hinblick auf fachliche Plausibilität und Angemessenheit
- Hinweise, in welchen Bereichen ergänzend Fachplaner (z. B. Tragwerksplanung, Haustechnik, Energieberatung) einzubinden sind
Je nach Vereinbarung kann die Unterstützung in Form einer mündlichen Beratung vor Ort, einer schriftlichen gutachterlichen Stellungnahme oder als ergänzende Begleitung im Planungsprozess erfolgen. Umfang und Form werden im Vorfeld mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Ergebnis der gutachterlichen Unterstützung
Die gutachterliche Begleitung bei Sanierungsplanung und Modernisierung ersetzt keine vollständige Planungsleistung, sondern liefert eine baufachliche Grundlage für Entscheidungen. Im Ergebnis werden insbesondere folgende Punkte herausgearbeitet:
- welche wesentlichen Schäden und Risikobereiche im Bestand vorliegen,
- welche Sanierungsmaßnahmen aus baufachlicher Sicht vorrangig zu betrachten sind,
- welche fachlich geeigneten Optionen und Varianten es grundsätzlich gibt und
- in welchen Bereichen ergänzende Fachplaner und Fachunternehmen eingebunden werden sollten.
Abgrenzung der Leistung
Die gutachterliche Unterstützung bei Sanierungsplanung und Modernisierung ersetzt keine Architekten- oder Ingenieurplanung im Sinne einer vollständigen Objekt- oder Fachplanung. Es werden keine Ausführungspläne, Leistungsverzeichnisse oder Ausschreibungen erstellt und keine Energieberatung oder Effizienzhauskonzepte erbracht. Ebenso erfolgt keine Rechtsberatung und keine Bewertung von Honoraren oder Vertragsinhalten. Die Leistung konzentriert sich auf die baufachliche Beurteilung des Bestands und die Darstellung sachverständig geeigneter Möglichkeiten. Für die konkrete Planung, Ausschreibung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen sind gesondert Architekten, Tragwerksplaner, Energieberater und Fachunternehmen zu beauftragen.